Digitale Barrierefreiheit ab 2025: Inklusion als Erfolgsfaktor für Unternehmen
In einer sich immer stärker digitalisierenden Gesellschaft ist es unerlässlich, dass Menschen mit Behinderungen die gleichen Chancen und Möglichkeiten haben wie ihre nicht-behinderten Mitmenschen. Bislang sind nur Behörden oder staatlich finanzierte oder co-finanzierte Websitebetreiber zur Barrierefreiheit verpflichtet. Dies ändert sich mit dem ab 2025 in Kraft tretenden digitalen Barrierefreiheitsgesetz, welches für die meisten online angebotenen Produkte und Dienstleistungen gilt. Es markiert einen wichtigen Meilenstein auf dem Weg zu einer inklusiveren Gesellschaft.
Barrierefreiheit als Chance
Das Gesetz verpflichtet Unternehmen dazu, ihre digitalen Inhalte und Dienstleistungen barrierefrei zugänglich zu machen. Websites, Apps und andere digitale Plattformen müssen so gestaltet sein, dass Menschen mit unterschiedlichen Beeinträchtigungen sie problemlos nutzen können. Indem Unternehmen diese Anforderungen erfüllen, öffnen sie ihre Türen für Menschen mit Seh- oder Hörbeeinträchtigungen, motorischen Einschränkungen und anderen Behinderungen. Barrieren wie unlesbare Schriftgrößen, fehlende Alternativtexte für Bilder oder unzugängliche Bedienelemente gehören somit der Vergangenheit an.
Die Umsetzung des digitalen Barrierefreiheitsgesetz bringt jedoch nicht nur soziale Vorteile mit sich, sondern auch wirtschaftliche Chancen. Unternehmen, die Barrierefreiheit priorisieren, können profitieren.
Vorteile für Unternehmen
Durch die Schaffung einer inklusiven Unternehmenskultur gewinnen Unternehmen loyale Kunden, die ihre Werte teilen und sich mit ihnen verbunden fühlen. Die Priorisierung der Barrierefreiheit zeigt, dass das Unternehmen die Bedürfnisse einer breiteren Zielgruppe ernst nimmt.
Durch die Bereitstellung barrierefreier Lösungen eröffnen sich Unternehmen neue Märkte und Zielgruppen. Menschen mit Behinderungen und ihre Unterstützer werden Unternehmen bevorzugen, die ihre Bedürfnisse erfüllen und ihnen eine reibungslose digitale Erfahrung bieten.
Barrierefreiheit verbessert die Benutzerfreundlichkeit für alle Nutzer, unabhängig von ihren individuellen Fähigkeiten. Ein Unternehmen, das barrierefreie digitale Lösungen bereitstellt, stärkt sein Image und schafft positive Nutzererfahrungen, was zu einer erhöhten Kundenzufriedenheit führt.
Von der Theorie zur Praxis: Umsetzung des digitalen Barrierefreiheitsgesetz
Als Unternehmensberatung der digitalen Ökonomie ist es unsere Aufgabe, Unternehmen bei der Gestaltung einer zukunftsorientierten und inklusiven Geschäftsstrategie zu unterstützen und im Umgang zu beraten.
Wir empfehlen daher für die erfolgreiche Umsetzung der digitale Barrierefreiheit Expertenrat einzuholen. Durch eine umfassende Analyse der bestehenden digitalen Infrastruktur und die Implementierung von Lösungen gemäß den geltenden Standards können Unternehmen sicherstellen, dass sie den Anforderungen des Gesetzes entsprechen.
Typische Hürden auf Websites: Was muss verbessert werden?
- Unzureichende Textdarstellung: Eine Website sollte gut lesbare Texte bereitstellen, indem sie ausreichende Kontraste zwischen Hintergrund und Textfarbe verwendet. Ebenso sollten Schriftgrößen anpassbar sein, um eine komfortable Lesbarkeit für Menschen mit Sehbeeinträchtigungen zu ermöglichen.
- Fehlende Alternativtexte für Bilder: Bilder auf einer Website sollten mit Alternativtexten (Alt-Tags) versehen werden, damit blinde oder sehbeeinträchtigte Menschen den Inhalt des Bildes verstehen können, auch wenn sie es nicht sehen können.
- Unzugängliche Navigation: Die Navigation einer Website sollte klar strukturiert und konsistent sein, um eine einfache Orientierung für alle Nutzer zu gewährleisten. Ein kohärentes Menüsystem, informative Überschriften und eine logische Hierarchie sind hierbei wichtig.
- Unlesbare Captchas: Captchas oder Sicherheitsabfragen sollten so gestaltet sein, dass sie auch für Menschen mit Sehbeeinträchtigungen lösbar sind. Eine alternative Möglichkeit, die Identität eines Nutzers zu überprüfen, sollte bereitgestellt werden.
- Fehlende Untertitel oder Transkriptionen: Für Videos oder Audiodateien sollten Untertitel oder Transkriptionen zur Verfügung gestellt werden, um Menschen mit Hörbeeinträchtigungen den Zugang zum Inhalt zu ermöglichen.
- Inaccessible Formulare: Formulare auf Websites sollten klar strukturiert sein und über die Möglichkeit verfügen, Fehler zu erkennen und zu korrigieren. Die Nutzung von Assistenztechnologien wie Bildschirmlesern sollte unterstützt werden.
Dies sind nur einige Beispiele für typische Probleme, die im Rahmen des digitalen Barrierefreiheitsgesetz angegangen werden sollten.
In guten Händen: Wie wir Ihnen zur Seite stehen
Das Digitale Barrierefreiheitsgesetz ist eine wegweisende Maßnahme zur Förderung der Inklusion und Chancengleichheit. Als Unternehmensberatung der digitalen Ökonomie stehen wir bereit, Unternehmen dabei zu unterstützen, diese Chance zu nutzen und ihre digitalen Kanäle für alle zugänglich zu machen. Gemeinsam können wir eine Gesellschaft schaffen, in der niemand aufgrund von Behinderungen von den Möglichkeiten der digitalen Welt ausgeschlossen wird.
Kontaktieren Sie uns, um mehr darüber zu erfahren, wie wir Ihnen helfen können, die digitale Barrierefreiheit in Ihrem Unternehmen umzusetzen.
Sebastian Karger
- Vom 20. Juni 2023